Kutscherausbildung

Altdeutsche Pferdetaxe

Der neue Kutschenführerschein

11. Januar 2017

Die Einführung zum 01.Juli 2017 ist beschlossen

Kutschfahrt

Im Dezember 2016 hat der Beirat Sport der FN die Einführung eines neuen Kutschenführerscheins zum 01. Juli 2017 beschlossen. Demnach soll jeder, der im Straßenverkehr mit der Kutsche unterwegs ist, seine Qualifikation über einen Kutschenführerschein A Privatperson nachweisen. Für die gewerblichen Kutschfahrer ist der Kutschenführerschein B Gewerbe erforderlich.

Da Pferdegespanne auch häufiger im Straßenverkehr unterwegs sind, fordert die FN nun einen bundeseinheitlichen Kutschenführerschein. Dieser soll die Kutschfahrer dazu befähigen Pferdegespanne auf öffentlichen Straßen zu führen. Das entsprechende Wissen zum sicheren Fahren im Straßenverkehr und der Pferdegerechte Umgang soll hiermit vermittelt werden.

Der Kutschenführerschein ist für jeden der sich mit einem Pferdegespann auf öffentlichen Straßen bewegt, selbst wenn das auch nur ab und zu der Fall ist.

Aufgeteilt wird der Kutschenführerschein in den Kutschenführerschein A für Privatpersonen und den Kutschenführerschein B für gewerbliche Fahrer. Natürlich besteht auch weiterhin die Möglichkeit das Fahrabzeichen FA5 abzulegen und damit gleich den Kutschenführerschein A mit zu erwerben. Dafür werden die Lehrinhalte für die FA5 um ein Sicherheitsmodul erweitert.

Die Führerscheine im einzelnen:

Kutschenführerschein A Privatperson

Der Kutschenführerschein A Privatperson richtet sich an jeden, der sich – wenn auch nur gelegentlich – mit einem Pferdegespann auf öffentlichen Straßen und Wegen bewegt und damit zum Verkehrsteilnehmer wird. Der Lehrgang zum Kutschenführerschein A umfasst mindestens 45 Lehreinheiten und besteht aus einem Praxis- und einem Theorieteil. Erste Lehrgänge werden ab Juni 2017 angeboten.

Theorie und Praxis
Im Theorieteil wird unter anderem Wissen rund um die Bedürfnisse und Leistungsfähigkeit des Pferdes gelehrt, über die Sicherheitsüberprüfung von Geschirr und Wagen und über das vorausschauende Fahren im Straßenverkehr und in Flur und Wald unter Beachtung der Rechtsvorschriften und der Sicherheitsbestimmungen. Im Praxisteil sind unter anderem das korrekte Aufschirren und Anspannen samt Gespannkontrolle Thema. Darüber hinaus gibt es Übungsfahrten innerorts und außerorts, auf Landes- und Kreisstraßen. Dabei werden verschiedene Situationen aus dem Verkehrsalltag geübt, so beispielsweise das korrekte Abbiegen oder das Überqueren von Kreuzungen und Brücken. Im Anschluss an den Lehrgang findet die Prüfung zum Kutschenführerschein statt. Dabei sind verschiedene Stationsprüfungen zu absolvieren.

Voraussetzungen
Um den Kutschenführerschein A Privatperson ablegen zu können, ist es notwendig, in Besitz eines Basispass Pferdekunde oder der Reitabzeichen 6 und 7 zu sein. Für Bewerber, die den Basispass Pferdekunde noch nicht besitzen, ist es möglich, diesen im Rahmen des Lehrgangs zum Kutschenführerschein A gleich mit abzulegen. In diesem Fall werden am Prüfungstag zwei Prüfungen absolviert.

Ausstellung
Die Ausstellung des Kutschenführerscheins A Privatperson erfolgt nach bestandener Prüfung und frühestens mit Vollenden des 16. Lebensjahres. Personen unter 16 Jahren können an einem Lehrgang und an der Prüfung zum Erwerb des Kutschenführerscheins A Privatperson teilnehmen. Den Kutschenführerschein zum eigenverantwortlichen Fahren im Straßenverkehr bekommen sie dann mit Vollendung des 16. Lebensjahres ausgehändigt. Bis dahin müssen junge Fahrer in Begleitung eines volljährigen Beifahrers fahren, der mindestens im Besitz des Kutschenführerscheins A ist und zweijährige Fahrpraxis vorweisen kann.

Personen, die bereits den Fahrpass oder ein Fahrabzeichen 5 (FA 5), früher Deutsches Fahrabzeichen IV (DFA IV) oder eine FN-Ausbilderqualifikation Fahren bzw. den APO-Gespannführer besitzen, können sich den Kutschenführerschein A Privatperson ab Frühjahr 2017 auf Antrag per Formblatt und unter Nachweis der bestandenen Prüfungen ausstellen lassen. Über das genaue Vorgehen wird rechtzeitig auch an dieser Stelle informiert.

Kutschenführerschein B Gewerbe

Der Kutschenführerschein B Gewerbe richtet sich an Fahrer, die mit ihren Kutschen Personen oder Lasten gegen ein Entgelt transportieren. Sie fallen damit unter die Bezeichnung „gewerbliche Fahrer“. Um den Kutschenführerschein B Gewerbe zu erhalten muss ein entsprechender Lehrgang mit abschließender Prüfung erfolgreich abgeschlossen werden. Erste Lehrgänge werden ab Juni 2017 angeboten.

Theorie und Praxis
Der Lehrgang zum Kutschenführerschein B umfasst mindestens 38 Lehreinheiten. Die Prüfungs- und Lehrinhalte umfassen Themen wie das vorausschauende Fahren im Straßenverkehr, das Erkennen von potentiellen Gefahrenquellen, die Verfassungskontrolle und Pferdeschonung. Darüber hinaus werden der ordnungsgemäße Transport von Personen sowie die Ladungssicherung, das Fahren mit Planwagen und das Fahren mit schwerem Zug geschult. Ebenso gibt es einen Themenblock zu den technischen Anforderungen an gewerblich genutzte Wagen und Kutschen und zu Sicherheitsaspekten bei der Fahrzeugumrüstung zum Personentransport.

Voraussetzungen
Bewerber für der Kutschenführerschein B Gewerbe müssen im Besitz des Kutschenführerscheins A Privatperson bzw. des APO-Gespannführers oder des Fahrabzeichens 5 (FA 5) sein und das 18. Lebensjahr vollendet haben. Zulassungsvoraussetzung für den Lehrgang und die Prüfung ist zudem der Nachweis eines Erste-Hilfe-Kurses „Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort“ (9 LE), der nicht länger als 2 Jahre zurückliegt.

Ausstellung
Die Ausstellung des Kutschenführerscheins B Gewerbe erfolgt nach bestandener Prüfung. Inhaber einer gem. § 11 I Nr. 8 c) des Tierschutzgesetzes von der zuständigen Behörde erteilten Erlaubnis zum Betrieb eines gewerbsmäßigen Fuhrbetriebes, die vor dem 1.06.2017 erteilt wurde oder des APO-Gespannführers, können sich auf Antrag einen Kutschenführerschein B Gewerbe ausstellen lassen. Hierfür gibt es eine einjährige Übergangsfrist.

 

Quelle: FN

 

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