Kutscherausbildung

Altdeutsche Pferdetaxe

Fahrabzeichen (Kutschenführerschein)

Das Fahrabzeichen ist für Menschen geeignet, die neu in den Fahrsport einsteigen möchten oder sich weiter bilden bzw. das Kutsche fahren beruflich ausüben wollen. Die Voraussetzung dafür ist der Basispass Pferdekunde, dieser kann aber auch zusammen mit dem Fahrabzeichen absolviert werden, falls noch keiner vorhanden ist.

FA 5 (ein-oder zweispännig)

In dem Fahrabzeichen FA5 werden die Grundkenntnisse in Geschirrkunde, Wagenkunde, die Leinengriffe am Fahrlehrgerät, sowie die korrekte Leinenaufnahme und das praktische korrekte An- und Ausspannen, das Fahren auf dem Platz, im Gelände und im Straßenverkehr vermittelt.

Darauf wird in den höheren Fahrabzeichen Klassen aufgebaut.

FA 4 (ein-oder zweispännig)

Für den Erwerb des FA 4 müssen Sie mindestens seit drei Monaten im Besitz des FA 5 sein.

Auch hier wird das sachgemäße An-und Ausspannen, Auf- und Absteigen mit vorschriftsmäßiger Leinenaufnahme, das Fahren einer Dressuraufgabe, longieren mit einfacher Longe, Vorführen eines Pferdes/ Bodenarbeit erlernt bzw. auch geprüft.

FA 3 (Vierspänner)

Zugelassen zum Erwerb des FA 3 sind Sie grundsätzlich nur dann, wenn Sie mindestens ein Jahr im Besitz des FA 4 sind.

Aufschirren, An- und Ausspannen und Abschirren eines Vierspänners, Auf- und Absteigen mit richtiger Leinenhaltung und Länge, Fahren und Beherrschen des Gespanns in Schritt und Trab, Leinen und Peitschenführung auf der Straße, im Wald oder auf dem Feld.

Sie müssen zeigen, dass Sie einen Viererzug auf der Straße und nach Ansage auf dem Platz sicher beherrschen.