Kutscherausbildung

Altdeutsche Pferdetaxe

Wanderfahrabzeichen im Herbst

28. August 2021

Kutschfahrt
Im Herbst bieten wir einen Lehrgang zum Wanderfahrabzeichen Stufe 1 an.
Wer also gerne mal mit den Pferden längere Touren machen und die Natur genießen möchte, der ist bei diesem Lehrgang genau richtig.

Dort lernt ihr alles wichtige um euch in der Natur zurecht zu finden und auch sicher mit euren Pferden unterwegs zu sein.
Mehr Infos dazu sind unter dem Menüpunkt „Wanderfahren“ zu finden.

Meldet euch also noch schnell an, auch hier sind die Plätze sehr begrenzt.

Share on FacebookTweet about this on TwitterGoogle+Email to someonePrint this page

Fahrlehrgang im Oktober 2021

28. August 2021

Durch die große Nachfrage, werden wir im Oktober noch einen Fahrlehrgang durchführen.
Wenn ihr also das Fahren mit der Kutsche und alle grundlegenden Dinge rund um das Pferd und die Kutsche erlernen möchtet, dann meldet euch noch schnell an.

Es sind noch 1-2 freie Plätze verfügbar.

 

Wie immer freuen wir uns auf euch!

Share on FacebookTweet about this on TwitterGoogle+Email to someonePrint this page

Zusatzlehrgang für das Fahrabzeichen im Mai/Juni…

12. April 2019

Aufgrund der hohen Nachfrage bieten wir im Mai/Juni wieder Lehrgänge zum Kutsche fahren an, sowie auch Bodenarbeit und Longenarbeit. Des Weiteren könnt ihr auch einen Schnupperkurs mitmachen..

Beim Fahrlehrgang könnt ihr die Abzeichen FA 5 mit dem Führerschein A oder die FA 4 absolvieren.

Des Weiteren könnt ihr den Lehrgang auch nur am Wochenende oder in 15 Tagen absolvieren. Je nachdem wie es eure Zeit zulässt.

Bei Interesse einfach per E-Mail oder telefonisch melden 🙂

Wir freuen uns auf euch!!

Share on FacebookTweet about this on TwitterGoogle+Email to someonePrint this page

Fahrlehrgang für das Fahrabzeichen…NUR NOCH WENIGE FREIE PLÄTZE!

12. Januar 2019

Jetzt noch schnell anmelden, es sind nur noch wenige freie Plätze verfügbar!!!

Im Februar/ März 2019 bieten wir wieder Lehrgänge zum Kutsche fahren an, sowie auch Bodenarbeit, Longierarbeit und Doppellonge. Des Weiteren könnt ihr auch einen Schnupperkurs mitmachen..

Beim Fahrlehrgang könnt ihr die Abzeichen FA 5 mit dem Zusatzmodul Führerschein A oder die FA 4 absolvieren, genauso ist es auch möglich das Modul für den Führerschein B Gewerbe bei uns zu machen.

Des Weiteren könnt ihr den Lehrgang auch nur am Wochenende oder in 15 Tagen absolvieren. Je nachdem wie es eure Zeit zulässt.

Wir freuen uns auf euch!!

Share on FacebookTweet about this on TwitterGoogle+Email to someonePrint this page

Anfang 2019 wieder Fahrlehrgang für das Fahrabzeichen

20. September 2018

Anmeldungen sind ab sofort möglich!

       

Der Prüfungstermin wird mit Absprache aller Teilnehmer festgelegt!

Zulassungsvoraussetzung: der Basispass Pferdekunde (dieser kann aber innerhalb des Lehrgangs mit absolviert werden.

Kutschenführerschein A oder doch das Fahrabzeichen FA5?

Wenn Sie die Prüfung zum Kutschenführerschein A erfolgreich absolviert haben, bescheinigt Ihnen das, dass Sie ein Pferdegespann sicher im Straßenverkehr führen können.

Wenn Sie nun aber doch das Fahrabzeichen FA5 absolvieren, können Sie sich den Kutschenführerschein A zusätzlich ausstellen lassen. Das Fahrabzeichen bzw. die  Prüfungsinhalte sind hierzu zwar viel umfangreichen aber Sie hätten damit auch gleichzeitig den Grundstein zum Turnierfahren gelegt. Falls in der Zukunft vielleicht der Wunsch darin besteht!

Lehrgangsziel und Ablauf:

Ziel ist die sichere Führung eines Gespanns auf öffentlichen Straßen, im Gelände, auf dem Dressurviereck sowie auch die Vermittlung von theoretischen Wissen.

Vermittelt wird in diesem Lehrgang:

  • Fahrlehre von Achenbach
  • Übungen am Fahrlehrgerät (Leinengriffe, Fahren von Wendungen)
  • Arbeits – und Unfallschutz
  • Umgang mit dem Pferd
  • Geschirrkunde (Auf – und Abschirren)
  • An – und Abspannen am Wagen
  • Praktisches Fahren

Die Prüfung besteht aus 2 Teilprüfungen:

Praxisteil : Abmessen und Verschnallen der Leinen –  Richtiges Auf- und Absteigen – Das Fahren eines Ein- oder Zweispänners in Schritt und Trab mit vorschriftsmäßiger Leinen- und Peitschenführung geradeaus, in Wendungen auf einem Platz, im Gelände und im Verkehr

Theorieteil :   – die Achenbach-Fahrlehre – Übungen am Fahrlehrgerät, als Vorbereitung zum praktischen Fahren – Geschirrlehre für Ein- und Zweispänner – Wagenkunde und Anspannungsstile – Grundkenntnisse im Auf- und Abschirren, sowie An- und Ausspannen  – Kenntnisse über die Straßenverkehrsordnung, das umweltbewusste Fahren, Versicherungsfragen und Rechtsvorschriften, Sicherheit im Verkehr, Feld und Wald.

Mitzubringen ist:

  • Eine Kopfbedeckung (Hut oder Mütze)
  • Fahrhandschuhe
  • Festes Schuhwerk

Empfehlung:

Fachliteratur ( Richtlinien der FN Band IV und V)

 ANMELDUNGEN SIND AB SOFORT MÖGLICH!!

Mobil: 0173-2083447 oder
berlin@altdeutschepferdetaxe.de

Share on FacebookTweet about this on TwitterGoogle+Email to someonePrint this page

Jetzt schon an Weihnachten denken und euren liebsten einen Gutschein schenken!!!

4. Dezember 2017

Ist euer/e Liebste/r interessiert an Pferden und auch am Kutsche fahren? Na dann seid ihr bei uns genau richtig…

Denn bei uns könnt ihr Gutscheine rund ums Kutsche fahren erwerben. Ob ein Schnupperkurs, eine Unterrichtsstunde im Kutsche fahren oder auch ein kompletter Lehrgang für Bodenarbeit, Longieren oder eben fahren!

Genauso könnt ihr auch eine schöne Berliner Stadtrundfahrt als Gutschein verschenken.

Alles ist möglich 🙂

Ruft einfach an und dann werden wir sicher das passende für euch finden!

Wir freuen uns auf euch

Share on FacebookTweet about this on TwitterGoogle+Email to someonePrint this page

Bodenarbeitskurse

21. November 2017

Wir haben noch freie Plätze für unsere Bodenarbeitskurse aller Art… diese könnt ihr auch mit eurem eigenen Pferd bei uns machen!

Die Kurse sind ideal für Reiter und Fahrer und gerade im Winter sehr gut. Stattfinden würde diese in einer Halle Nähe Altlandsberg!

Wenn Ihr Interesse habt dann einfach bis spätestens 05.01.2018 per E-Mail anmelden.

Wir freuen uns auf euch und eure Pferde 🙂

Share on FacebookTweet about this on TwitterGoogle+Email to someonePrint this page

Im Februar 2018 bieten wir wieder Lehrgänge an…

13. November 2017

Im Februar 2018 bieten wir wieder Lehrgänge zum Kutsche fahren an, sowie auch Bodenarbeit, Longierarbeit und Doppellonge. Des Weiteren könnt ihr auch einen Schnupperkurs mitmachen..

Beim Fahrlehrgang könnt ihr die Abzeichen FA 5 mit dem Zusatzmodul Führerschein A oder die FA 4 absolvieren, genauso ist es auch möglich das Modul für den Führerschein B Gewerbe bei uns zu machen!

Beginn wäre der 05.02.2018 und ihr könnt den Lehrgang nur am Wochenende oder in 15 Tagen absolvieren. Je nachdem wie es eure Zeit zulässt.

Bei Interesse einfach per E-Mail oder telefonisch melden 🙂

Wir freuen uns auf euch!!

Share on FacebookTweet about this on TwitterGoogle+Email to someonePrint this page

Ab sofort bei uns Lehrgang zum Kutschführerschein A Privatperson oder B Gewerbe

13. November 2017

Ab sofort ist es bei uns möglich den Kutschenführerschein A für Privatpersonen oder B für Gewerbe zu absolvieren!

Die Führerscheine im einzelnen:

Kutschenführerschein A Privatperson

Der Kutschenführerschein A Privatperson richtet sich an jeden, der sich – wenn auch nur gelegentlich – mit einem Pferdegespann auf öffentlichen Straßen und Wegen bewegt und damit zum Verkehrsteilnehmer wird. Der Lehrgang zum Kutschenführerschein A umfasst mindestens 45 Lehreinheiten und besteht aus einem Praxis- und einem Theorieteil.

Theorie und Praxis
Im Theorieteil wird unter anderem Wissen rund um die Bedürfnisse und Leistungsfähigkeit des Pferdes gelehrt, über die Sicherheitsüberprüfung von Geschirr und Wagen und über das vorausschauende Fahren im Straßenverkehr und in Flur und Wald unter Beachtung der Rechtsvorschriften und der Sicherheitsbestimmungen. Im Praxisteil sind unter anderem das korrekte Aufschirren und Anspannen samt Gespannkontrolle Thema. Darüber hinaus gibt es Übungsfahrten innerorts und außerorts, auf Landes- und Kreisstraßen. Dabei werden verschiedene Situationen aus dem Verkehrsalltag geübt, so beispielsweise das korrekte Abbiegen oder das Überqueren von Kreuzungen und Brücken. Im Anschluss an den Lehrgang findet die Prüfung zum Kutschenführerschein statt. Dabei sind verschiedene Stationsprüfungen zu absolvieren.

Voraussetzungen
Um den Kutschenführerschein A Privatperson ablegen zu können, ist es notwendig, in Besitz eines Basispass Pferdekunde oder der Reitabzeichen 6 und 7 zu sein. Für Bewerber, die den Basispass Pferdekunde noch nicht besitzen, ist es möglich, diesen im Rahmen des Lehrgangs zum Kutschenführerschein A gleich mit abzulegen. In diesem Fall werden am Prüfungstag zwei Prüfungen absolviert.

Ausstellung
Die Ausstellung des Kutschenführerscheins A Privatperson erfolgt nach bestandener Prüfung und frühestens mit Vollenden des 16. Lebensjahres. Personen unter 16 Jahren können an einem Lehrgang und an der Prüfung zum Erwerb des Kutschenführerscheins A Privatperson teilnehmen. Den Kutschenführerschein zum eigenverantwortlichen Fahren im Straßenverkehr bekommen sie dann mit Vollendung des 16. Lebensjahres ausgehändigt. Bis dahin müssen junge Fahrer in Begleitung eines volljährigen Beifahrers fahren, der mindestens im Besitz des Kutschenführerscheins A ist und zweijährige Fahrpraxis vorweisen kann.

Personen, die bereits den Fahrpass oder ein Fahrabzeichen 5 (FA 5), früher Deutsches Fahrabzeichen IV (DFA IV) oder eine FN-Ausbilderqualifikation Fahren bzw. den APO-Gespannführer besitzen, können sich den Kutschenführerschein A Privatperson auf Antrag per Formblatt und unter Nachweis der bestandenen Prüfungen ausstellen lassen.

Kutschenführerschein B Gewerbe

Der Kutschenführerschein B Gewerbe richtet sich an Fahrer, die mit ihren Kutschen Personen oder Lasten gegen ein Entgelt transportieren. Sie fallen damit unter die Bezeichnung „gewerbliche Fahrer“. Um den Kutschenführerschein B Gewerbe zu erhalten muss ein entsprechender Lehrgang mit abschließender Prüfung erfolgreich abgeschlossen werden. Erste Lehrgänge werden ab Juni 2017 angeboten.

Theorie und Praxis
Der Lehrgang zum Kutschenführerschein B umfasst mindestens 38 Lehreinheiten. Die Prüfungs- und Lehrinhalte umfassen Themen wie das vorausschauende Fahren im Straßenverkehr, das Erkennen von potentiellen Gefahrenquellen, die Verfassungskontrolle und Pferdeschonung. Darüber hinaus werden der ordnungsgemäße Transport von Personen sowie die Ladungssicherung, das Fahren mit Planwagen und das Fahren mit schwerem Zug geschult. Ebenso gibt es einen Themenblock zu den technischen Anforderungen an gewerblich genutzte Wagen und Kutschen und zu Sicherheitsaspekten bei der Fahrzeugumrüstung zum Personentransport.

Voraussetzungen
Bewerber für der Kutschenführerschein B Gewerbe müssen im Besitz des Kutschenführerscheins A Privatperson bzw. des APO-Gespannführers oder des Fahrabzeichens 5 (FA 5) sein und das 18. Lebensjahr vollendet haben. Zulassungsvoraussetzung für den Lehrgang und die Prüfung ist zudem der Nachweis eines Erste-Hilfe-Kurses „Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort“ (9 LE), der nicht länger als 2 Jahre zurückliegt.

Ausstellung
Die Ausstellung des Kutschenführerscheins B Gewerbe erfolgt nach bestandener Prüfung. Inhaber einer gem. § 11 I Nr. 8 c) des Tierschutzgesetzes von der zuständigen Behörde erteilten Erlaubnis zum Betrieb eines gewerbsmäßigen Fuhrbetriebes, die vor dem 1.06.2017 erteilt wurde oder des APO-Gespannführers, können sich auf Antrag einen Kutschenführerschein B Gewerbe ausstellen lassen.

Share on FacebookTweet about this on TwitterGoogle+Email to someonePrint this page

Der neue Kutschenführerschein

11. Januar 2017

Die Einführung zum 01.Juli 2017 ist beschlossen

Kutschfahrt

Im Dezember 2016 hat der Beirat Sport der FN die Einführung eines neuen Kutschenführerscheins zum 01. Juli 2017 beschlossen. Demnach soll jeder, der im Straßenverkehr mit der Kutsche unterwegs ist, seine Qualifikation über einen Kutschenführerschein A Privatperson nachweisen. Für die gewerblichen Kutschfahrer ist der Kutschenführerschein B Gewerbe erforderlich.

Da Pferdegespanne auch häufiger im Straßenverkehr unterwegs sind, fordert die FN nun einen bundeseinheitlichen Kutschenführerschein. Dieser soll die Kutschfahrer dazu befähigen Pferdegespanne auf öffentlichen Straßen zu führen. Das entsprechende Wissen zum sicheren Fahren im Straßenverkehr und der Pferdegerechte Umgang soll hiermit vermittelt werden.

Der Kutschenführerschein ist für jeden der sich mit einem Pferdegespann auf öffentlichen Straßen bewegt, selbst wenn das auch nur ab und zu der Fall ist.

Aufgeteilt wird der Kutschenführerschein in den Kutschenführerschein A für Privatpersonen und den Kutschenführerschein B für gewerbliche Fahrer. Natürlich besteht auch weiterhin die Möglichkeit das Fahrabzeichen FA5 abzulegen und damit gleich den Kutschenführerschein A mit zu erwerben. Dafür werden die Lehrinhalte für die FA5 um ein Sicherheitsmodul erweitert.

Die Führerscheine im einzelnen:

Kutschenführerschein A Privatperson

Der Kutschenführerschein A Privatperson richtet sich an jeden, der sich – wenn auch nur gelegentlich – mit einem Pferdegespann auf öffentlichen Straßen und Wegen bewegt und damit zum Verkehrsteilnehmer wird. Der Lehrgang zum Kutschenführerschein A umfasst mindestens 45 Lehreinheiten und besteht aus einem Praxis- und einem Theorieteil. Erste Lehrgänge werden ab Juni 2017 angeboten.

Theorie und Praxis
Im Theorieteil wird unter anderem Wissen rund um die Bedürfnisse und Leistungsfähigkeit des Pferdes gelehrt, über die Sicherheitsüberprüfung von Geschirr und Wagen und über das vorausschauende Fahren im Straßenverkehr und in Flur und Wald unter Beachtung der Rechtsvorschriften und der Sicherheitsbestimmungen. Im Praxisteil sind unter anderem das korrekte Aufschirren und Anspannen samt Gespannkontrolle Thema. Darüber hinaus gibt es Übungsfahrten innerorts und außerorts, auf Landes- und Kreisstraßen. Dabei werden verschiedene Situationen aus dem Verkehrsalltag geübt, so beispielsweise das korrekte Abbiegen oder das Überqueren von Kreuzungen und Brücken. Im Anschluss an den Lehrgang findet die Prüfung zum Kutschenführerschein statt. Dabei sind verschiedene Stationsprüfungen zu absolvieren.

Voraussetzungen
Um den Kutschenführerschein A Privatperson ablegen zu können, ist es notwendig, in Besitz eines Basispass Pferdekunde oder der Reitabzeichen 6 und 7 zu sein. Für Bewerber, die den Basispass Pferdekunde noch nicht besitzen, ist es möglich, diesen im Rahmen des Lehrgangs zum Kutschenführerschein A gleich mit abzulegen. In diesem Fall werden am Prüfungstag zwei Prüfungen absolviert.

Ausstellung
Die Ausstellung des Kutschenführerscheins A Privatperson erfolgt nach bestandener Prüfung und frühestens mit Vollenden des 16. Lebensjahres. Personen unter 16 Jahren können an einem Lehrgang und an der Prüfung zum Erwerb des Kutschenführerscheins A Privatperson teilnehmen. Den Kutschenführerschein zum eigenverantwortlichen Fahren im Straßenverkehr bekommen sie dann mit Vollendung des 16. Lebensjahres ausgehändigt. Bis dahin müssen junge Fahrer in Begleitung eines volljährigen Beifahrers fahren, der mindestens im Besitz des Kutschenführerscheins A ist und zweijährige Fahrpraxis vorweisen kann.

Personen, die bereits den Fahrpass oder ein Fahrabzeichen 5 (FA 5), früher Deutsches Fahrabzeichen IV (DFA IV) oder eine FN-Ausbilderqualifikation Fahren bzw. den APO-Gespannführer besitzen, können sich den Kutschenführerschein A Privatperson ab Frühjahr 2017 auf Antrag per Formblatt und unter Nachweis der bestandenen Prüfungen ausstellen lassen. Über das genaue Vorgehen wird rechtzeitig auch an dieser Stelle informiert.

Kutschenführerschein B Gewerbe

Der Kutschenführerschein B Gewerbe richtet sich an Fahrer, die mit ihren Kutschen Personen oder Lasten gegen ein Entgelt transportieren. Sie fallen damit unter die Bezeichnung „gewerbliche Fahrer“. Um den Kutschenführerschein B Gewerbe zu erhalten muss ein entsprechender Lehrgang mit abschließender Prüfung erfolgreich abgeschlossen werden. Erste Lehrgänge werden ab Juni 2017 angeboten.

Theorie und Praxis
Der Lehrgang zum Kutschenführerschein B umfasst mindestens 38 Lehreinheiten. Die Prüfungs- und Lehrinhalte umfassen Themen wie das vorausschauende Fahren im Straßenverkehr, das Erkennen von potentiellen Gefahrenquellen, die Verfassungskontrolle und Pferdeschonung. Darüber hinaus werden der ordnungsgemäße Transport von Personen sowie die Ladungssicherung, das Fahren mit Planwagen und das Fahren mit schwerem Zug geschult. Ebenso gibt es einen Themenblock zu den technischen Anforderungen an gewerblich genutzte Wagen und Kutschen und zu Sicherheitsaspekten bei der Fahrzeugumrüstung zum Personentransport.

Voraussetzungen
Bewerber für der Kutschenführerschein B Gewerbe müssen im Besitz des Kutschenführerscheins A Privatperson bzw. des APO-Gespannführers oder des Fahrabzeichens 5 (FA 5) sein und das 18. Lebensjahr vollendet haben. Zulassungsvoraussetzung für den Lehrgang und die Prüfung ist zudem der Nachweis eines Erste-Hilfe-Kurses „Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort“ (9 LE), der nicht länger als 2 Jahre zurückliegt.

Ausstellung
Die Ausstellung des Kutschenführerscheins B Gewerbe erfolgt nach bestandener Prüfung. Inhaber einer gem. § 11 I Nr. 8 c) des Tierschutzgesetzes von der zuständigen Behörde erteilten Erlaubnis zum Betrieb eines gewerbsmäßigen Fuhrbetriebes, die vor dem 1.06.2017 erteilt wurde oder des APO-Gespannführers, können sich auf Antrag einen Kutschenführerschein B Gewerbe ausstellen lassen. Hierfür gibt es eine einjährige Übergangsfrist.

 

Quelle: FN

 

Share on FacebookTweet about this on TwitterGoogle+Email to someonePrint this page

Neuigkeiten

Alle Neuigkeiten →